Ein Schaustück der Unfähigkeit 3 – wenn man den Bock, bzw. in dem Fall die Gaaß zur/m Gärtner:in macht…

Einmal gehts noch, Leute. Ihr habt die ganze Geschichte hier und hier nachgelesen.

„Der Begriff Compliance steht für die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen, regulatorischer Standards und Erfüllung weiterer, wesentlicher und in der Regel vom Unternehmen selbst gesetzter ethischer Standards und Anforderungen.“

Eberhard Krügler

Heute, am 21.9.2023, klingelte jedenfalls der Postler – mit einem RSA Brief.

In diesem Schreiben vom 18.9.23 teilt mir die Bildungsdirektion mit, dass sie mein Entgelt per 31.8.23 einstellen werden.

Sie teilen mir auch mit, dass ich mich, bezüglich meiner Abfertigungsansprüche an die VBV wenden soll.
Ein „Dienstzeugnis“ bekomme ich auch, für die Meldung beim AMS, wegen Arbeitslosenansprüchen…

Interessant ist, dass ich ja mein Septembergehalt bereits am Konto UND meine Abfertigung bei der APK hab. (Ich hab mir das, obwohl ichs ja wusste, von der VBV bestätigen lassen:)

Ich sehe, die Bildungsdirektion hat ein massives Problem bei der Compliance –

„Der Begriff Compliance steht für die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen, regulatorischer Standards und Erfüllung weiterer, wesentlicher und in der Regel vom Unternehmen selbst gesetzter ethischer Standards und Anforderungen.“

Da ich nicht völlig delusional bin, erwarte ich gar keine ethischen Standards von der Bildungsdirektion – aber sehr wohl die Einhaltung regulatorischer Standards. So als Anfang..

Also wem meld ich, dass die BD ein Problem bei der Abwicklung von Standardgeschäftsfällen („Pensionierung“) hat? Der/dem Compliance Beauftragten!

Wart, wer ist denn der/die Beauftragte:r für Compliance bei der Bildungsdirektion?

…doch. Es ist die Abteilungsleiterin, die auch für die Gehaltsverrechnung IT-seitig UND für die Personalangelegenheiten verantwortlich ist.

Da hat man wohl die Gaaß zur Gärtnerin gemacht, oder?

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